Erste-Hilfe-Kurs (qualifiziert zum Ersthelfer)

Laut Berufsgenossenschaft muss ein Betrieb ab zwei Mitarbeitenden über einen Ersthelfer verfügen. Bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten muss mindestens ein qualifizierter Ersthelfer und ein Vertreter dessen zur Verfügung stehen. Bei mehr als 20 Beschäftigten sind mindestens 5% der Mitarbeiter zum Ersthelfer auszubilden. Nach spätestens zwei Jahren sollten Ihre betrieblichen Ersthelfer:innen ihr Wissen auffrischen und eine Fortbildung besuchen.

 

In Zusammenarbeit mit dem Arbeiter-Samariter-Bund bieten wir Ihnen 3 alternative Termine und Orte zum Erste-Hilfe-Kurs, der gleichzeitig zum Ersthelfer qualifiziert.


Der Kurs hat das Ziel, in Notfallsituationen Erste Hilfe leisten zu können. Diese Fähigkeit ist eine wertvolle Kompetenz, die Leben retten kann. Im Erste-Hilfe-Kurs werden wir verschiedene lebensrettende Maßnahmen behandeln, die in unterschiedlichen Notfallsituationen angewendet werden können. Sie werden lernen, wie Sie schnell und wirksam reagieren können, um Verletzungen zu behandeln und medizinische Notfälle zu bewältigen, bis professionelle Hilfe eintrifft.

 

  • Datum: 14.10.2026 bzw. 21.10.2026

  • Zeit: 08:30 - 16:30 Uhr

  • Orte: Karlsruhe, Singen oder Mannheim 

  • Kosten: Diese werden i.d.R. von der BG übernommen und über diese abgerechnet, sofern das diesbezügliche Formular vorgelegt wird! 

    Das BG-Abrechnungsformular sowie eine Ausfüllhilfe dazu finden Sie hier! Das Formular muss zwingend vom Betrieb abgestempelt und unterschrieben sein sowie im Original mit zum Seminar gebracht werden. Anderenfalls muss der ASB an den Betrieb eine Rechnung stellen!
     

Bitte wählen Sie rechtzeitig Datum sowie Ort unten im Auswahlfeld und und geben unbedingt den/die Teilnehmernamen an. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt.

 

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